Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingung der Kreativagentur kinderDerZeit

1 Geltungsraum und Begrifflichkeiten

2 Auftrag
2.1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand können die Konzeption und grafische Gestaltung von Websites und die programmiertechnische Umsetzung, sowie die grafische und gestalterische Umsetzung von Werbemitteln sein. Weitergehende Aufträge unterliegen
grundsätzlich unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, können und werden jedoch im Einzelfall erweitert oder ersetzt. Diese weitergehenden Regelungen bedürfen für ihre Gültigkeit zwingend der Schriftform. Der Auftrag teilt sich in verschiedene
Phasen, welche aus dem Angebot, welches dem Auftrag zugrunde liegt, hervorgehen. Diese Entwicklungsphasen sind eigene Teilabschnitte des Gesamtauftrages und bedürfen nach Ihrer Fertigstellung der Abnahme durch den Auftraggeber.
Die Agentur gestaltet für den Auftraggeber nach dessen Vorgaben. Auf Grundlage dieser Vorgaben hat die Agentur sowohl hinsichtlich der technischen als auch der grafisch-visuellen Anforderungen eine Leistungsspezifikation vorgenommen und
dem Auftraggeber als Auftragsbestätigung überlassen. Sollten im Folgenden Änderungen am Leistungsumfang oder an der sonstigen Abwicklung gewünscht oder notwendig werden, sind diese für die Parteien nur bindend, wenn diese ausdrücklich
bestätigt werden. Die anfallenden Arbeiten sind gesondert zu vergüten.
2.2 Entwicklungsphasen
2.2.1 Ideenphase
Am Anfang steht die Phase der Ideengenerierung und Entwicklung. Umfang und Inhalt dieser Phase werden durch den Auftrag näher bestimmt. Die Ergebnisse sind vom Auftraggeber abzunehmen.
2.2.2 Entwurfsphase (Layout/Design)
Im Anschluss hieran erarbeitet die Agentur ein Entwurfskonzept, aus dem der strukturelle Aufbau sowie die grafisch-visuelle Gestaltung nach dem Anforderungsprofil des Auftraggeber ersichtlich sind. Auch hier ist das Ergebnis vom Auftraggeber
abzunehmen.
2.2.3 Endphase
Nach Bestätigung des Entwurf Konzeptes durch den Auftraggeber wird die Agentur die Endversion erstellen. Die Endversion wird im Falle eines Webdesigns auf die zum Zeitpunkt der Herstellung gängigen aktuellen Browsertypen optimiert. Für die
sonstigen technischen Spezifikationen gilt die Bestimmung der Auftragsbestätigung. Die Agentur wird dem Auftraggeber die Endversion auf CD-ROM oder vergleichbarem Datenträger zur Verfügung stellen.
2.2.4 Korrekturzyklen
Der Auftraggeber hat das Recht die Arbeit der Agentur während der Entwicklungsphasen zweimal zu korrigieren. Weitere Korrekturen vor Abnahme des Werkes führen zu einer Erweiterung des Auftrages und zu zusätzlichen Kosten, welche der
Auftraggeber tragen muss.
2.3 Inhalte
Der Auftraggeber stellt die zu integrierenden Inhalte der Agentur zur Verfügung, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist Abweichendes vereinbart. Die Bereitstellung der Inhalte erfolgt durch den Auftraggeber in elektronisch verwertbarer Form.
Die Agentur teilt dem Auftraggeber die zur Weiterverarbeitung geeigneten Dateiformate mit. Werden die Vorlagen in anderen Formaten geliefert, sind die Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten. Im Falle der Beauftragung eines Webdesigns wird
der Auftraggeber den einzelnen Webseiten einen Titel sowie Schlüsselwörter und Beschreibungen zuweisen, damit diese als Metatags berücksichtigt werden können. Die Agentur ist weder presserechtlich noch urheber- oder wettbewerbsrechtlich
für die Verwendung von Inhalten verantwortlich, die der Auftraggeber liefert. Sollte die Agentur durch Dritte wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber die Agentur von diesen frei.
2.4 Rechteeinräumung
Die Agentur überträgt dem Auftraggeber an sämtlichen nach dem Urhebergesetz schutzfähigen Leistungen der Internet-Präsenz oder sonstiger hergestellter Werke ein ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht, insbesondere das Recht der
öffentlichen Zugänglichmachung. Die Rechteeinräumung steht unter der Bedingung der endgültigen Zahlung des vereinbarten Honorars. Die Agentur wird berechtigt, in üblicher Größe und Form einen Urhebernachweis anzubringen. Die Agentur kann
auf ihrer eigenen Website den Auftraggeber in ihre Referenzliste aufnehmen und mit einem Link auf die Internet-Präsenz des Auftraggebers verweisen.

3 Leistung und Vergütung

4 Fristen und Termine

5 Werbemittelherstellung
Wenn nicht anders vereinbart erfolgt die Beauftragung von Werbemittelherstellern Namens und auf Rechnung der Agentur, es sei denn, es ist Anderes schriftlich vereinbart. Koordinierung und Abwicklung der Produktion wird von der Agentur
überwacht und kontrolliert.

6 Abnahme
Der Auftraggeber schuldet nach Erbringung der Hauptleistung die Abnahme des Werkes. Der Abnahmeerklärung gleich steht die Bezahlung oder Nutzung des Werkes. Gleiches gilt, wenn die Abnahme nicht innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung
verweigert wird.

7 Gewährleistung und Haftung

8 Rechnungslegung und Bedingungen der Zahlung

9 Aufwendungsersatz

10 Rechte an den Arbeitsergebnissen, insbesondere bei Werbemitteln
Die Rechte an den Arbeitsergebnissen erwirbt der Auftraggeber mit Bezahlung.

11 Berichte
Drei Werktage nach einer Besprechung zwischen Agentur und Auftraggeber übergibt die Agentur dem Auftraggeber einen Bericht über die Besprechung. Dieser wird rechtsverbindliche Arbeitsgrundlage, wenn nicht innerhalb von drei Tagen nach
Erhalt widersprochen wird.

12 Abschließende Regelungen

kinderDerZeit - Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand: 14.08.12