Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingung der Kreativagentur kinderDerZeit
1 Geltungsraum und Begrifflichkeiten
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Kreativagentur kinderDerZeit, nachfolgend Agentur genannt. Inhaber der Agentur ist der Diplom-Informatiker (BA) Frank Fischer. Die Agentur hat ihren Sitz in der Bremer Straße 57 in 01067 Dresden.
- Das Verhältnis der Agentur zum Auftraggeber wird unabhängig vom Vertragstypus als Auftrag bezeichnet. Der Auftraggeber hat aus dem Auftrag Anspruch auf die Hauptleistung, die Agentur Anspruch auf die Vergütung.
- Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers können nur schriftlich durch die Agentur anerkannt werden.
2 Auftrag
2.1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand können die Konzeption und grafische Gestaltung von Websites und die programmiertechnische Umsetzung, sowie die grafische und gestalterische Umsetzung von Werbemitteln sein. Weitergehende Aufträge unterliegen
grundsätzlich unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, können und werden jedoch im Einzelfall erweitert oder ersetzt. Diese weitergehenden Regelungen bedürfen für ihre Gültigkeit zwingend der Schriftform. Der Auftrag teilt sich in verschiedene
Phasen, welche aus dem Angebot, welches dem Auftrag zugrunde liegt, hervorgehen. Diese Entwicklungsphasen sind eigene Teilabschnitte des Gesamtauftrages und bedürfen nach Ihrer Fertigstellung der Abnahme durch den Auftraggeber.
Die Agentur gestaltet für den Auftraggeber nach dessen Vorgaben. Auf Grundlage dieser Vorgaben hat die Agentur sowohl hinsichtlich der technischen als auch der grafisch-visuellen Anforderungen eine Leistungsspezifikation vorgenommen und
dem Auftraggeber als Auftragsbestätigung überlassen. Sollten im Folgenden Änderungen am Leistungsumfang oder an der sonstigen Abwicklung gewünscht oder notwendig werden, sind diese für die Parteien nur bindend, wenn diese ausdrücklich
bestätigt werden. Die anfallenden Arbeiten sind gesondert zu vergüten.
2.2 Entwicklungsphasen
2.2.1 Ideenphase
Am Anfang steht die Phase der Ideengenerierung und Entwicklung. Umfang und Inhalt dieser Phase werden durch den Auftrag näher bestimmt. Die Ergebnisse sind vom Auftraggeber abzunehmen.
2.2.2 Entwurfsphase (Layout/Design)
Im Anschluss hieran erarbeitet die Agentur ein Entwurfskonzept, aus dem der strukturelle Aufbau sowie die grafisch-visuelle Gestaltung nach dem Anforderungsprofil des Auftraggeber ersichtlich sind. Auch hier ist das Ergebnis vom Auftraggeber
abzunehmen.
2.2.3 Endphase
Nach Bestätigung des Entwurf Konzeptes durch den Auftraggeber wird die Agentur die Endversion erstellen. Die Endversion wird im Falle eines Webdesigns auf die zum Zeitpunkt der Herstellung gängigen aktuellen Browsertypen optimiert. Für die
sonstigen technischen Spezifikationen gilt die Bestimmung der Auftragsbestätigung. Die Agentur wird dem Auftraggeber die Endversion auf CD-ROM oder vergleichbarem Datenträger zur Verfügung stellen.
2.2.4 Korrekturzyklen
Der Auftraggeber hat das Recht die Arbeit der Agentur während der Entwicklungsphasen zweimal zu korrigieren. Weitere Korrekturen vor Abnahme des Werkes führen zu einer Erweiterung des Auftrages und zu zusätzlichen Kosten, welche der
Auftraggeber tragen muss.
2.3 Inhalte
Der Auftraggeber stellt die zu integrierenden Inhalte der Agentur zur Verfügung, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist Abweichendes vereinbart. Die Bereitstellung der Inhalte erfolgt durch den Auftraggeber in elektronisch verwertbarer Form.
Die Agentur teilt dem Auftraggeber die zur Weiterverarbeitung geeigneten Dateiformate mit. Werden die Vorlagen in anderen Formaten geliefert, sind die Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten. Im Falle der Beauftragung eines Webdesigns wird
der Auftraggeber den einzelnen Webseiten einen Titel sowie Schlüsselwörter und Beschreibungen zuweisen, damit diese als Metatags berücksichtigt werden können. Die Agentur ist weder presserechtlich noch urheber- oder wettbewerbsrechtlich
für die Verwendung von Inhalten verantwortlich, die der Auftraggeber liefert. Sollte die Agentur durch Dritte wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber die Agentur von diesen frei.
2.4 Rechteeinräumung
Die Agentur überträgt dem Auftraggeber an sämtlichen nach dem Urhebergesetz schutzfähigen Leistungen der Internet-Präsenz oder sonstiger hergestellter Werke ein ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht, insbesondere das Recht der
öffentlichen Zugänglichmachung. Die Rechteeinräumung steht unter der Bedingung der endgültigen Zahlung des vereinbarten Honorars. Die Agentur wird berechtigt, in üblicher Größe und Form einen Urhebernachweis anzubringen. Die Agentur kann
auf ihrer eigenen Website den Auftraggeber in ihre Referenzliste aufnehmen und mit einem Link auf die Internet-Präsenz des Auftraggebers verweisen.
3 Leistung und Vergütung
- Art und Umfang der geschuldeten Leistungen und Vergütungen folgen aus dem Auftrag und den Beschreibungen der Agentur.
- Der Auftraggeber leistet bei Beauftragung eine Anzahlung in Höhe von 20% auf das Nettoauftragsvolumen zzgl. der aktuell geltenden Mehrwertsteuer, es sei denn im Auftrag ist Abweichendes schriftlich vereinbart.
- Grundsätzlich werden nach jeder Entwicklungsphase Teilrechnungen gestellt, es sei denn im Auftrag ist Abweichendes schriftlich vereinbart.
- Mehraufwand wegen Ergänzungen und Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden als Zusatzaufwand mit dem vereinbarten Stundensatz oder der zur Beauftragung geltenden Preisliste berechnet. Gleiches gilt, wenn für eine Leistung keine Vergütung bestimmt ist.
- Macht der Auftraggeber unrichtige Angaben, berichtigt er diese nachträglich oder sind sie lückenhaft, trägt er den Schaden der daraus entsteht, wenn er ihn zu vertreten hat.
- Die Erbringung der geschuldeten Leistung kann die Agentur auch durch Dritte erbringen lassen.
- Bei Kündigung des Auftrages gilt § 649 BGB.
- Die Überprüfung auf Zulässigkeit von Werbemaßnahmen wird nur dann von der Agentur übernommen, wenn es ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
- Die Richtigkeit von Aussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers wird von der Agentur nicht auf Korrektheit überprüft.
- Die Agentur erbringt ihre Leistung auch dann vertragsgerecht, wenn diese nicht eintragungs- und schutzfähig sind. Die Agentur kann Leistungen zu Schutzrechtsanmeldung bringen.
- Vor Veröffentlichung werden dem Auftraggeber alle Entwürfe vorgelegt und durch diesen freigegeben. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Entwürfe die Verantwortung für den Inhalt in jeder Form der Veröffentlichung.
4 Fristen und Termine
- Termine und Fristen müssen schriftlich und fix vereinbart werden. Geschieht dies nicht, sind es lediglich Orientierungshilfen.
- Bei Unterlassung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber haftet die Agentur nicht für Verzug bei der Leistungserbringung.
- Im Fall des Annahmeverzuges des Auftraggebers haftet dieser für den entstehenden Schaden oder Mehraufwendungen unbeschadet weitergehender Ansprüche der Agentur.
5 Werbemittelherstellung
Wenn nicht anders vereinbart erfolgt die Beauftragung von Werbemittelherstellern Namens und auf Rechnung der Agentur, es sei denn, es ist Anderes schriftlich vereinbart. Koordinierung und Abwicklung der Produktion wird von der Agentur
überwacht und kontrolliert.
6 Abnahme
Der Auftraggeber schuldet nach Erbringung der Hauptleistung die Abnahme des Werkes. Der Abnahmeerklärung gleich steht die Bezahlung oder Nutzung des Werkes. Gleiches gilt, wenn die Abnahme nicht innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung
verweigert wird.
7 Gewährleistung und Haftung
- Die Agentur haftet nur für Vorsatz.
- Mängelgewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit kein versteckter Mangel bei hergestellter Software vorliegt. Hierfür wird die Haftung auf 12 Monate begrenzt.
- Für den Fall einer rechtzeitigen gerechtfertigten Fehlerrüge steht dem Auftraggeber zuerst das Recht der Nachbesserung/Nachlieferung zu.
- Das Recht zur Selbstbeseitigung von Mängeln durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
8 Rechnungslegung und Bedingungen der Zahlung
- Die Rechnungslegung erfolgt sofort nach Leistungserbringung, das betrifft die Teilleistung und Gesamtleistung.
- Die Zahlung hat ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Zugang zu erfolgen.
- Preise sind Nettopreise und müssen zzgl. dem aktuell geltenden Umsatzsteuersatz verstanden werden. Alle zusätzlich anfallenden Gebühren und Kosten trägt einzig der Auftraggeber.
9 Aufwendungsersatz
- Jeder Vertragspartner trägt seine ortsüblichen Kosten, die aus dem Geschäftsverkehr entstehen selbst.
- Eventuelle Zahlungen für Kostenvoranschläge werden bei Beauftragung mit dem Auftragsvolumen saldiert.
- Reisekosten trägt der Auftraggeber, Fremdkosten werden nach den Belegen, die Stunden mit dem aktuell gültigen Satz laut Preisliste oder Auftrag und die gefahrenen Kilometer im Agentur-PKW mit EUR 0,50/km berechnet.
10 Rechte an den Arbeitsergebnissen, insbesondere bei Werbemitteln
Die Rechte an den Arbeitsergebnissen erwirbt der Auftraggeber mit Bezahlung.
11 Berichte
Drei Werktage nach einer Besprechung zwischen Agentur und Auftraggeber übergibt die Agentur dem Auftraggeber einen Bericht über die Besprechung. Dieser wird rechtsverbindliche Arbeitsgrundlage, wenn nicht innerhalb von drei Tagen nach
Erhalt widersprochen wird.
12 Abschließende Regelungen
- Die Wirksamkeit dieser Vereinbarung wird von der Unwirksamkeit einer einzelnen Klausel nicht berührt. Die unwirksame Klausel soll ersetzt werden durch eine, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Gesamtvereinbarung am
- nächsten kommt.
- Gerichtsstand ist Dresden, der Standort der Agentur.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und kein deutsches internationales Privatrecht.
kinderDerZeit - Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand: 14.08.12